Dokumentation und Datenmanagement im Zoo

Die systematische Dokumentation aller tierbezogenen Daten ist eine zentrale Aufgabe im zoologischen Betrieb. Sie dient der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, der Koordination internationaler Zuchtprogramme, der medizinischen Versorgung und der wissenschaftlichen Forschung. Tierpfleger tragen durch ihre täglichen Beobachtungen und Aufzeichnungen wesentlich zur Datenqualität bei. Ein moderner Zoo arbeitet mit digitalen Datenbanksystemen, die den Informationsaustausch zwischen Institutionen weltweit ermöglichen.

ZIMS: Zoological Information Management System

ZIMS ist die weltweit führende Datenbank für zoologische Einrichtungen und wird von Species360 betrieben. Über 1.200 Zoos, Aquarien und verwandte Einrichtungen in mehr als 90 Ländern nutzen ZIMS zur Verwaltung ihrer Tierbestände.

Module von ZIMS

Modul Funktion Nutzer
ZIMS for Husbandry Bestandsführung, Transfers, Geburten, Todesfälle, tägliche Beobachtungen Tierpfleger, Kuratoren, Registrare
ZIMS for Medical Medizinische Akten, Diagnosen, Behandlungen, Laborergebnisse, Anästhesieprotokolle Zootierärzte, veterinärmedizinisches Personal
ZIMS for Studbooks Internationale Zuchtbuchführung, genetische Analysen, Zuchtempfehlungen Zuchtbuchführer, Koordinatoren

Dateneingabe durch Tierpfleger

Jedes Tier hat eine eindeutige Kennung

In ZIMS erhält jedes Individuum eine weltweit eindeutige Identifikationsnummer (Global Accession Number). Zusammen mit physischen Kennzeichnungen (Transponder/Microchip nach ISO 11784/11785, Tätowierung, Ohrmarke, Fußring) wird sichergestellt, dass jedes Tier eindeutig identifiziert werden kann. Die Transponder-Nummer wird in ZIMS hinterlegt und bei jedem Transfer mitgeteilt.

Historischer Überblick: Von ISIS/ARKS zu ZIMS

Das heutige ZIMS hat eine lange Entwicklungsgeschichte. Das Verständnis der Vorgängersysteme hilft bei der Einordnung älterer Datenbestände.

Tierbestandsbuch und gesetzliche Pflichten

Die Führung eines Tierbestandsbuchs ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und die EU-Zoorichtlinie (1999/22/EG).

Pflichtangaben im Tierbestandsbuch

Angabe Beschreibung Rechtsgrundlage
Art und Anzahl Wissenschaftlicher und deutscher Name, Anzahl der Individuen nach Geschlecht BNatSchG § 49, BArtSchV § 6
Herkunft Angabe der Herkunftsinstitution oder des Fangorts bei Wildfängen, CITES-Dokumente EU-VO 338/97, BArtSchV
Kennzeichnung Art der Kennzeichnung (Transponder-Nummer, Ring-Nummer), Datum der Kennzeichnung BArtSchV § 7
Zu- und Abgänge Datum und Art des Zugangs (Geburt, Transfer, Beschlagnahme) bzw. Abgangs (Tod, Transfer, Auswilderung) BNatSchG § 49
Todesursache Pathologischer Befund oder vermutete Todesursache EU-Zoorichtlinie Art. 3

Aufbewahrungspflicht

Tierbestandsbücher und zugehörige Dokumente (CITES-Genehmigungen, Transferpapiere, Pathologieberichte) müssen mindestens 5 Jahre nach dem letzten Eintrag aufbewahrt werden. Bei Arten des Anhangs A der EU-Verordnung 338/97 (strengster Schutz) besteht eine unbegrenzte Aufbewahrungspflicht. Die Unterlagen müssen bei Kontrollen durch Naturschutz- oder Veterinärbehörden jederzeit vorgelegt werden können.

Zuchtbuchführung: EEP und SSP

Internationale Zuchtprogramme koordinieren die Zucht bedrohter Arten über Institutionsgrenzen hinweg. Die Zuchtbuchführung ist das zentrale Werkzeug dieser Programme.

Europäische Erhaltungszuchtprogramme (EEP)

Species Survival Plans (SSP)

Aufgaben des Tierpflegers in Zuchtprogrammen

Medizinische Dokumentation

Die medizinische Dokumentation wird primär vom Zootierarzt geführt, doch Tierpfleger liefern entscheidende Informationen durch ihre täglichen Beobachtungen.

Bestandteile der medizinischen Akte

Pflegerbeobachtungen als Frühwarnsystem

Tierpfleger bemerken Veränderungen im Verhalten und im Zustand ihrer Tiere oft als Erste. Verminderte Futteraufnahme, Lahmheit, Apathie, veränderter Kot oder Absonderung von der Gruppe sind wichtige Hinweise, die sofort dokumentiert und dem Tierarzt mitgeteilt werden müssen. Eine sorgfältige Dokumentation dieser Beobachtungen ermöglicht es dem Tierarzt, Krankheitsverläufe nachzuvollziehen und frühzeitig zu reagieren.

Fütterungs- und Verhaltensprotokolle

Fütterungsdokumentation

Verhaltensdokumentation

Behördenmeldungen

Zoologische Gärten unterliegen der Aufsicht mehrerer Behörden. Die fristgerechte und vollständige Meldung ist eine gesetzliche Pflicht.

Zuständige Behörden und Meldeanlässe

Behörde Meldeanlass Frist
Untere Naturschutzbehörde Bestandsveränderungen bei geschützten Arten (Anhang A und B der EU-VO 338/97) Unverzüglich, spätestens 14 Tage
Veterinäramt Anzeigepflichtige Tierseuchen, Tierschutzverstöße, Transportgenehmigungen Sofort bei Seuchenverdacht
CITES-Behörde (BfN) Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Anhang-I-Arten bei internationalen Transfers Vor dem Transfer (Genehmigung muss vorliegen)
Zuständige Genehmigungsbehörde Jährlicher Bericht über Tierbestand, Bildungsarbeit, Artenschutzprojekte (gemäß EU-Zoorichtlinie) Jährlich
Ordnungsamt / Gewerbeaufsicht Unfälle mit Personenschaden, sicherheitsrelevante Vorfälle Unverzüglich

CITES-Dokumentation bei Transfers

Bei jedem Transfer eines CITES-gelisteten Tieres (Anhänge A, B, C) müssen die entsprechenden Dokumente vorliegen. Innerhalb der EU ist eine EU-Bescheinigung (gelbes Papier) für Anhang-A-Arten erforderlich. Bei internationalen Transfers außerhalb der EU wird eine CITES-Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) benötigt. Transfers ohne gültige Papiere sind strafbar. Die Dokumente begleiten das Tier und werden in der Tierakte abgelegt.

Quellen und weiterführende Literatur

Wissen testen: Dokumentation