Dokumentation und Datenmanagement im Zoo
Die systematische Dokumentation aller tierbezogenen Daten ist eine zentrale Aufgabe im zoologischen Betrieb. Sie dient der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, der Koordination internationaler Zuchtprogramme, der medizinischen Versorgung und der wissenschaftlichen Forschung. Tierpfleger tragen durch ihre täglichen Beobachtungen und Aufzeichnungen wesentlich zur Datenqualität bei. Ein moderner Zoo arbeitet mit digitalen Datenbanksystemen, die den Informationsaustausch zwischen Institutionen weltweit ermöglichen.
ZIMS: Zoological Information Management System
ZIMS ist die weltweit führende Datenbank für zoologische Einrichtungen und wird von Species360 betrieben. Über 1.200 Zoos, Aquarien und verwandte Einrichtungen in mehr als 90 Ländern nutzen ZIMS zur Verwaltung ihrer Tierbestände.
Module von ZIMS
| Modul | Funktion | Nutzer |
|---|---|---|
| ZIMS for Husbandry | Bestandsführung, Transfers, Geburten, Todesfälle, tägliche Beobachtungen | Tierpfleger, Kuratoren, Registrare |
| ZIMS for Medical | Medizinische Akten, Diagnosen, Behandlungen, Laborergebnisse, Anästhesieprotokolle | Zootierärzte, veterinärmedizinisches Personal |
| ZIMS for Studbooks | Internationale Zuchtbuchführung, genetische Analysen, Zuchtempfehlungen | Zuchtbuchführer, Koordinatoren |
Dateneingabe durch Tierpfleger
- Tägliche Bestandskontrolle: Anwesenheit und Zustand aller Individuen bestätigen
- Beobachtungen zu Verhalten, Futteraufnahme und Gesundheitszustand eintragen
- Gewichtsdaten nach Wägungen erfassen
- Besondere Ereignisse dokumentieren: Paarungsverhalten, Nestbau, Aggressionen, Verletzungen
- Transfers und Umsetzungen innerhalb des Zoos vermerken
Jedes Tier hat eine eindeutige Kennung
In ZIMS erhält jedes Individuum eine weltweit eindeutige Identifikationsnummer (Global Accession Number). Zusammen mit physischen Kennzeichnungen (Transponder/Microchip nach ISO 11784/11785, Tätowierung, Ohrmarke, Fußring) wird sichergestellt, dass jedes Tier eindeutig identifiziert werden kann. Die Transponder-Nummer wird in ZIMS hinterlegt und bei jedem Transfer mitgeteilt.
Historischer Überblick: Von ISIS/ARKS zu ZIMS
Das heutige ZIMS hat eine lange Entwicklungsgeschichte. Das Verständnis der Vorgängersysteme hilft bei der Einordnung älterer Datenbestände.
- 1974: Gründung von ISIS (International Species Information System) an der University of Minnesota. Erstes computergestütztes System zur Verwaltung von Zootierbeständen weltweit.
- 1985: Einführung von ARKS (Animal Records Keeping System), einer PC-basierten Software für lokale Bestandsführung. ARKS war über Jahrzehnte das Standardprogramm in Zoos.
- 2000er: MedARKS als Erweiterung für veterinärmedizinische Daten.
- 2012: Umbenennung von ISIS in Species360. Schrittweise Migration von ARKS/MedARKS auf die webbasierte Plattform ZIMS.
- Heute: ZIMS ist eine Cloud-Lösung, die von jedem Gerät mit Internetzugang erreichbar ist. Ältere ARKS-Daten wurden in ZIMS migriert, können aber Lücken oder Formatierungsprobleme aufweisen.
Tierbestandsbuch und gesetzliche Pflichten
Die Führung eines Tierbestandsbuchs ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und die EU-Zoorichtlinie (1999/22/EG).
Pflichtangaben im Tierbestandsbuch
| Angabe | Beschreibung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Art und Anzahl | Wissenschaftlicher und deutscher Name, Anzahl der Individuen nach Geschlecht | BNatSchG § 49, BArtSchV § 6 |
| Herkunft | Angabe der Herkunftsinstitution oder des Fangorts bei Wildfängen, CITES-Dokumente | EU-VO 338/97, BArtSchV |
| Kennzeichnung | Art der Kennzeichnung (Transponder-Nummer, Ring-Nummer), Datum der Kennzeichnung | BArtSchV § 7 |
| Zu- und Abgänge | Datum und Art des Zugangs (Geburt, Transfer, Beschlagnahme) bzw. Abgangs (Tod, Transfer, Auswilderung) | BNatSchG § 49 |
| Todesursache | Pathologischer Befund oder vermutete Todesursache | EU-Zoorichtlinie Art. 3 |
Aufbewahrungspflicht
Tierbestandsbücher und zugehörige Dokumente (CITES-Genehmigungen, Transferpapiere, Pathologieberichte) müssen mindestens 5 Jahre nach dem letzten Eintrag aufbewahrt werden. Bei Arten des Anhangs A der EU-Verordnung 338/97 (strengster Schutz) besteht eine unbegrenzte Aufbewahrungspflicht. Die Unterlagen müssen bei Kontrollen durch Naturschutz- oder Veterinärbehörden jederzeit vorgelegt werden können.
Zuchtbuchführung: EEP und SSP
Internationale Zuchtprogramme koordinieren die Zucht bedrohter Arten über Institutionsgrenzen hinweg. Die Zuchtbuchführung ist das zentrale Werkzeug dieser Programme.
Europäische Erhaltungszuchtprogramme (EEP)
- Koordiniert durch die EAZA (European Association of Zoos and Aquaria)
- Für jede Art gibt es einen Zuchtbuchführer (Species Coordinator), der alle Individuen in europäischen Zoos erfasst
- Zuchtempfehlungen basieren auf genetischen Analysen (Vermeidung von Inzucht, Erhalt der genetischen Vielfalt)
- Transferempfehlungen regeln, welches Tier in welchen Zoo abgegeben wird
- Teilnehmende Zoos verpflichten sich, den Empfehlungen des Koordinators zu folgen
- Seit 2023 heißen die Programme offiziell „EAZA Ex situ Programmes" (EEP wurde als bekannte Abkürzung beibehalten)
Species Survival Plans (SSP)
- Nordamerikanisches Gegenstück zum EEP, koordiniert durch die AZA
- Ähnliche Struktur: Zuchtbuchführer, genetische Analysen, Transferpläne
- Zusammenarbeit zwischen EEP und SSP bei global koordinierten Artenprogrammen (GSMP: Global Species Management Plans)
Aufgaben des Tierpflegers in Zuchtprogrammen
- Paarungsverhalten und Bruterfolg beobachten und dokumentieren
- Geburten sofort melden (Datum, Geschlecht, Gewicht, Vitalität)
- Kennzeichnung der Jungtiere veranlassen (Transponder, Blutprobe für DNA-Analyse)
- Verhaltensbeobachtungen für die Vergesellschaftungsplanung bereitstellen
- Bei Transfers die korrekte Übergabedokumentation sicherstellen
Medizinische Dokumentation
Die medizinische Dokumentation wird primär vom Zootierarzt geführt, doch Tierpfleger liefern entscheidende Informationen durch ihre täglichen Beobachtungen.
Bestandteile der medizinischen Akte
- Anamnese: Vorgeschichte des Tieres, bekannte Vorerkrankungen, Allergien
- Befunde: Klinische Untersuchungsergebnisse, Laborwerte (Blutbild, Blutchemie, Parasitologie)
- Diagnosen: Festgestellte Erkrankungen mit ICD-Schlüssel oder Freitextdiagnose
- Therapie: Medikamente (Wirkstoff, Dosis, Applikationsart, Dauer), chirurgische Eingriffe
- Anästhesieprotokolle: Verwendete Narkosemittel, Dosierung, Monitoring-Daten, Aufwachphase
- Prophylaxe: Impfungen, Entwurmungen, Ektoparasitenbehandlungen mit Datum und Präparat
- Pathologie: Sektionsbefunde verstorbener Tiere, Todesursache, histologische Ergebnisse
Pflegerbeobachtungen als Frühwarnsystem
Tierpfleger bemerken Veränderungen im Verhalten und im Zustand ihrer Tiere oft als Erste. Verminderte Futteraufnahme, Lahmheit, Apathie, veränderter Kot oder Absonderung von der Gruppe sind wichtige Hinweise, die sofort dokumentiert und dem Tierarzt mitgeteilt werden müssen. Eine sorgfältige Dokumentation dieser Beobachtungen ermöglicht es dem Tierarzt, Krankheitsverläufe nachzuvollziehen und frühzeitig zu reagieren.
Fütterungs- und Verhaltensprotokolle
Fütterungsdokumentation
- Futterpläne: Art und Menge des Futters pro Tier oder Gruppe, zusammengestellt vom Kurator oder Ernährungsberater
- Tägliche Futteraufnahme: Dokumentation, welche Tiere wie viel gefressen haben. Besonders wichtig bei Gruppenhaltung, da Rangniedere oft zu wenig bekommen.
- Futtermittelanalysen: Nährwertanalysen der verwendeten Futtermittel, insbesondere bei Spezialdiäten
- Supplemente: Vitamine, Mineralstoffe und Medikamente, die dem Futter beigemischt werden
Verhaltensdokumentation
- Ethogramm: Standardisierter Verhaltenskatalog für die jeweilige Art als Grundlage der Beobachtung
- Scan-Sampling: Zu festgelegten Zeitpunkten wird das Verhalten aller sichtbaren Individuen notiert
- Focal-Animal-Sampling: Ein bestimmtes Individuum wird über einen definierten Zeitraum kontinuierlich beobachtet
- Enrichment-Bewertung: Dokumentation der angebotenen Enrichment-Maßnahmen und der Reaktion der Tiere darauf
- Stereotypien und Auffälligkeiten: Repetitives Verhalten (Weben, Kreislaufen) wird zeitlich und situativ erfasst
Behördenmeldungen
Zoologische Gärten unterliegen der Aufsicht mehrerer Behörden. Die fristgerechte und vollständige Meldung ist eine gesetzliche Pflicht.
Zuständige Behörden und Meldeanlässe
| Behörde | Meldeanlass | Frist |
|---|---|---|
| Untere Naturschutzbehörde | Bestandsveränderungen bei geschützten Arten (Anhang A und B der EU-VO 338/97) | Unverzüglich, spätestens 14 Tage |
| Veterinäramt | Anzeigepflichtige Tierseuchen, Tierschutzverstöße, Transportgenehmigungen | Sofort bei Seuchenverdacht |
| CITES-Behörde (BfN) | Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Anhang-I-Arten bei internationalen Transfers | Vor dem Transfer (Genehmigung muss vorliegen) |
| Zuständige Genehmigungsbehörde | Jährlicher Bericht über Tierbestand, Bildungsarbeit, Artenschutzprojekte (gemäß EU-Zoorichtlinie) | Jährlich |
| Ordnungsamt / Gewerbeaufsicht | Unfälle mit Personenschaden, sicherheitsrelevante Vorfälle | Unverzüglich |
CITES-Dokumentation bei Transfers
Bei jedem Transfer eines CITES-gelisteten Tieres (Anhänge A, B, C) müssen die entsprechenden Dokumente vorliegen. Innerhalb der EU ist eine EU-Bescheinigung (gelbes Papier) für Anhang-A-Arten erforderlich. Bei internationalen Transfers außerhalb der EU wird eine CITES-Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) benötigt. Transfers ohne gültige Papiere sind strafbar. Die Dokumente begleiten das Tier und werden in der Tierakte abgelegt.
Quellen und weiterführende Literatur
- Species360: ZIMS Zoological Information Management System. species360.org.
- EAZA (European Association of Zoos and Aquaria): EAZA Standards for the Accommodation and Care of Animals in Zoos and Aquaria. eaza.net.
- EAZA: Population Management Manual. eaza.net.
- AZA (Association of Zoos and Aquariums): AZA Accreditation Standards. aza.org.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 42 bis 49.
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
- EU-Verordnung 338/97 (Artenschutz, CITES-Umsetzung in der EU).
- EU-Richtlinie 1999/22/EG (Zoorichtlinie).
- Bundesamt für Naturschutz (BfN): CITES-Vollzug in Deutschland. bfn.de.
- Hosey, G., Melfi, V. & Pankhurst, S. (2013): Zoo Animals: Behaviour, Management and Welfare. Oxford University Press.