Besuchermanagement und Besucherlenkung im Zoo
Ein zoologischer Garten ist gleichzeitig eine Tierhaltungseinrichtung und ein öffentlich zugänglicher Freizeitort. Das Besuchermanagement muss beide Aspekte in Einklang bringen: den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere einerseits sowie ein positives, sicheres und lehrreiches Erlebnis für die Besucher andererseits. Tierpfleger stehen dabei an der Schnittstelle zwischen Tier und Mensch und haben eine zentrale Rolle in der Umsetzung von Besucherkonzepten.
Besucherströme und Kapazitäten
Die Steuerung von Besucherströmen ist entscheidend für die Sicherheit, das Tierwohl und die Besucherzufriedenheit. Überfüllte Bereiche führen zu Stress bei Tieren und Besuchern gleichermaßen.
Kapazitätsplanung
| Bereich | Kapazitätsfaktoren | Maßnahmen bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Gesamtgelände | Maximale Tagesbesucherzahl basierend auf Wegenetz, Sanitäranlagen, Parkplätzen | Einlassstopp, Online-Ticketing mit Zeitfenstern, Hinweistafeln an Zufahrtsstraßen |
| Tierhäuser (Innengehege) | Raumgröße, Belüftung, Fluchtwegbreite, Lärmempfindlichkeit der Tiere | Einlassbegrenzung durch Drehkreuze oder Personal, Einbahnstraßenregelung |
| Begehbare Gehege | Stresstoleranzschwelle der Tierart, Fluchtdistanz, Verletzungsrisiko | Maximale Personenzahl festlegen, Schleusensystem, Aufsicht durch Personal |
| Spielplätze und Gastronomie | Platzverhältnisse, Sicherheitsnormen, Sitzkapazität | Wartezeiten kommunizieren, Alternativbereiche ausweisen |
Besucherlenkung im Gelände
- Rundwegkonzept: Ein durchdachtes Wegenetz führt Besucher durch den gesamten Zoo und vermeidet Stauungen vor beliebten Gehegen
- Wegweiser und Beschilderung: Eindeutige, gut lesbare Schilder in ausreichender Häufigkeit. Mehrsprachige Beschilderung in Zoos mit internationalem Publikum.
- Digitale Hilfsmittel: Zoo-Apps mit interaktiver Karte, Echtzeitinformationen zu Fütterungszeiten und Veranstaltungen, Auslastungsanzeige einzelner Bereiche
- Attraktionsverteilung: Beliebte Tiere und Attraktionen über das Gelände verteilen, um Besucherströme zu entzerren
- Saisonale Anpassung: An Spitzentagen (Feiertage, Ferienzeit, Wochenenden bei gutem Wetter) zusätzliches Personal an neuralgischen Punkten einsetzen
Ruhezonen für Tiere
Tiere benötigen Rückzugsmöglichkeiten, in denen sie vor Besucherblicken und Lärm geschützt sind. Die Einrichtung von Ruhezonen ist eine Grundanforderung der EU-Zoorichtlinie und ein wichtiger Aspekt des Tierwohls.
Gestaltung von Ruhezonen
- Sichtschutz: Pflanzen, Felsen, Erdwälle oder Gebäudestrukturen, hinter denen sich Tiere dem Besucherblick entziehen können
- Rückzugsräume: Innengehege, Höhlen, Nistboxen oder abgetrennte Gehegebereiche, die vom Besucherweg nicht einsehbar sind
- Ruhezeiten: Festgelegte Zeiten, in denen bestimmte Gehege für Besucher gesperrt sind (z.B. Morgenstunden für nachtaktive Arten)
- Gehegetiefe: Ausreichend große Gehege mit genügend Abstand zwischen Besucherbereich und den am weitesten entfernten Aufenthaltsflächen
- Lärmschutz: Akustische Abschirmung besonders empfindlicher Bereiche (Bruthäuser, Quarantänestation, nachtaktive Tiere)
Fluchtdistanz als Planungsgrundlage
Die Fluchtdistanz beschreibt den Abstand, ab dem ein Tier bei Annäherung die Flucht ergreift. Bei der Gehegegestaltung muss die artspezifische Fluchtdistanz berücksichtigt werden. Ruhezonen müssen so weit vom Besucherweg entfernt sein, dass die Tiere die Fluchtdistanz einhalten können, ohne an eine Gehegebegrenzung zu stoßen. Bei Tieren mit großer Fluchtdistanz (Antilopen, Kraniche) sind entsprechend größere Gehege und weiter zurückgesetzte Besucherwege erforderlich.
Sicherheitsbarrieren und Absperrungen
Die Absicherung zwischen Besucher und Tier ist ein zentrales Element der Zoogestaltung. Barrieren müssen gleichzeitig sicher sein, den Tieren gerecht werden und ein gutes Besuchererlebnis ermöglichen.
Barrieretypen
| Barrieretyp | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Trockengräben | Großkatzen, Bären, Primaten, Huftiere | Natürliches Erscheinungsbild, freie Sicht, keine Gitter | Hoher Platzbedarf, Verletzungsgefahr bei Sturz in den Graben |
| Wassergräben | Primaten (die nicht schwimmen), Huftiere | Ästhetisch ansprechend, natürliche Barriere | Ertrinkunsgefahr für Jungtiere, Algenbildung, Reinigungsaufwand |
| Glasscheiben | Großkatzen, Aquarien, Reptilienhäuser | Ungehinderte Sicht, Nähe zum Tier möglich | Kostenintensiv, Reflexionen, Beschlagen, Reinigungsaufwand |
| Maschendraht / Gitter | Vögel, Affen, Kleinraubtiere | Kostengünstig, variabel einsetzbar | Optisch wenig ansprechend, Fütterung durch Besucher möglich |
| Elektrozäune | Elefanten, Nashörner, Wisente | Geringe optische Beeinträchtigung, effektive Abschreckung | Stromausfall-Risiko, Gefahr für Besucher bei Berührung |
| Hecken und Pflanzungen | Ergänzung zu anderen Barrieren, begehbare Gehege | Natürlich, ästhetisch, doppelte Funktion als Sichtschutz | Pflege erforderlich, allein nicht ausreichend sicher |
Sicherheitsabstand und Übersteigschutz
Alle Absperrungen zu gefährlichen Tieren müssen so gestaltet sein, dass ein Besucher nicht hinüberklettern oder hindurchgreifen kann. Vor Glasscheiben und Gräben ist ein Besucherabstandsgeländer vorgeschrieben. Die Mindestabstände richten sich nach der Gefahrenstufe des Tieres und sind in den einschlägigen Gutachten und Zoorichtlinien festgelegt. Regelmäßige Kontrollen der Barrieren auf Beschädigungen, Korrosion und Unterspülungen sind Pflicht.
Fütterungen und Tierpräsentationen
Kommentierte Fütterungen und Tierpräsentationen gehören zu den beliebtesten Angeboten eines Zoos. Sie bieten die Möglichkeit, Besuchern Wissen über Tierarten, Artenschutz und Biologie zu vermitteln.
Grundsätze für Tierpräsentationen
- Tierwohl als Priorität: Kein Tier wird zu einer Präsentation gezwungen. Wenn ein Tier nicht kooperiert oder Stresszeichen zeigt, wird die Präsentation angepasst oder abgebrochen.
- Natürliches Verhalten zeigen: Präsentationen sollen artspezifisches Verhalten fördern und zeigen (z.B. Jagdverhalten bei Raubvögeln, Nahrungssuche bei Primaten). Unnatürliche Kunststücke oder Vermenschlichung sind abzulehnen.
- Bildungsauftrag: Jede Präsentation hat eine pädagogische Komponente: Informationen über die Art, ihren Lebensraum, Bedrohungen und Schutzmaßnahmen.
- Regelmäßiger Zeitplan: Feste Uhrzeiten für kommentierte Fütterungen ermöglichen es Besuchern, ihren Rundgang zu planen, und entzerren Besucherströme.
- Sicherheit: Bei Freiflugshows und Kontaktgehegen gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Personal muss geschult und in ausreichender Zahl anwesend sein.
Rolle des Tierpflegers
- Vorbereitung des Futters und der Präsentationsfläche
- Kommentierung der Fütterung mit fachlichen Erläuterungen in verständlicher Sprache
- Beantwortung von Besucherfragen (häufige Themen: Alter, Herkunft, Ernährung, Nachwuchs)
- Beobachtung des Besucherverhaltens während der Präsentation (Einhaltung der Regeln, Sicherheitsabstände)
- Einschätzung des Tierverhaltens während der Präsentation und Abbruch bei Bedarf
Barrierefreiheit
Ein moderner Zoo muss für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Die Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG), sondern auch ein Ausdruck des gesellschaftlichen Auftrags zoologischer Gärten.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Wege: Mindestens ein barrierefreier Rundweg durch den gesamten Zoo. Wegebreite mindestens 1,50 m, Steigungen maximal 6 %, Querneigung maximal 2 %. Ebene, rutschfeste Oberflächen.
- Rollstuhlgerechte Einblicke: Sichtfenster und Aussichtsplattformen auf verschiedenen Höhen, abgesenkte Brüstungen, unterfahrbare Informationstafeln.
- Sanitäranlagen: Behindertengerechte Toiletten an mehreren Stellen im Zoogelände, mit Eurokey-Schloss oder barrierefreiem Zugang.
- Leitsystem: Taktile Bodenleitsysteme für sehbehinderte Besucher, Braille-Beschriftung an Gehegetafeln, kontrastreiche Beschilderung.
- Informationsvermittlung: Informationstafeln in Leichter Sprache, Audiodeskription für blinde Besucher, Gebärdensprachvideos (z.B. per QR-Code).
- Hilfsmittel: Verleih von Rollstühlen und Bollerwagen, Begleithunde für blinde Besucher sind zugelassen (mit Ausnahme bestimmter Tierhäuser).
Beschwerdemanagement
Ein professionelles Beschwerdemanagement ist ein Qualitätsmerkmal und bietet die Chance, aus Besucherfeedback zu lernen und den Zoobetrieb zu verbessern.
Ablauf der Beschwerdebearbeitung
- Annahme: Beschwerden können mündlich (vor Ort beim Personal oder an der Kasse), schriftlich (Kontaktformular, E-Mail) oder über soziale Medien eingehen.
- Dokumentation: Jede Beschwerde wird mit Datum, Inhalt, betroffenem Bereich und Kontaktdaten des Beschwerdeführers erfasst.
- Erstreaktion: Mündliche Beschwerden werden sofort entgegengenommen und wenn möglich vor Ort gelöst. Schriftliche Beschwerden werden innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
- Bearbeitung: Der zuständige Bereich (Tierpflege, Technik, Gastronomie, Verwaltung) prüft den Sachverhalt und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein.
- Rückmeldung: Der Beschwerdeführer erhält eine Rückmeldung über das Ergebnis und die eingeleiteten Maßnahmen.
- Auswertung: Beschwerden werden regelmäßig statistisch ausgewertet, um Häufungen und systematische Probleme zu erkennen.
Häufige Beschwerdethemen
Die häufigsten Beschwerden in Zoos betreffen die Gehegegestaltung (zu klein wahrgenommene Gehege), nicht sichtbare Tiere, Sauberkeit der Sanitäranlagen, Gastronomiepreise und wahrgenommenes Tierleid. Tierpfleger sollten sachlich und freundlich auf solche Anliegen eingehen. Insbesondere bei Fragen zur Tierhaltung ist es wichtig, die Hintergründe zu erklären (z.B. warum ein Tier gerade im Innengehege ist, warum ein Gehege größer ist als es auf den ersten Blick wirkt).
Besucherordnung und Verhaltensregeln
Die Besucherordnung (auch Zooordnung oder Hausordnung) regelt das Verhalten der Besucher im Zoo und schützt Tiere, Besucher und Mitarbeiter gleichermaßen.
Typische Inhalte der Besucherordnung
- Fütterungsverbot: Das Füttern der Tiere durch Besucher ist grundsätzlich verboten (Ausnahme: ausdrücklich freigegebene Futterautomaten). Fremdes Futter kann zu Verdauungsproblemen, Vergiftungen und unerwünschtem Verhalten führen.
- Lärmverbot: Übermäßiger Lärm (Klopfen an Scheiben, Rufen, Musikboxen) ist untersagt, da er die Tiere stresst.
- Sicherheitsabstände: Besucher dürfen Absperrungen und Sicherheitsgeländer nicht übersteigen oder umgehen.
- Hunde: In vielen Zoos sind Hunde nicht gestattet oder nur an kurzer Leine und mit Maulkorb zugelassen. Hunde können Zootiere stressen und Krankheiten übertragen.
- Rauchen: Rauchverbot in Tierhäusern und zunehmend auf dem gesamten Zoogelände.
- Drohnen: Das Fliegen von Drohnen ist auf dem Zoogelände verboten (Störung der Tiere, Sicherheitsrisiko, Datenschutz).
- Blitzlicht: Fotografieren mit Blitz ist in vielen Tierhäusern und bei nachtaktiven Tieren untersagt.
- Aufsichtspflicht: Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter einem festgelegten Alter dürfen den Zoo nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
Durchsetzung der Regeln
- Gut sichtbare Hinweistafeln an allen relevanten Stellen
- Freundliche, aber bestimmte Ansprache durch Tierpfleger und Zoopersonal bei Regelverstößen
- Bei wiederholten oder schweren Verstößen: Verweis vom Zoogelände durch Sicherheitspersonal
- Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt bei Straftaten (z.B. vorsätzliche Tierquälerei, Sachbeschädigung)
Unerlaubtes Füttern als unterschätztes Risiko
Das Füttern durch Besucher ist eines der häufigsten und gleichzeitig gefährlichsten Probleme im Zoo. Brot, Süßigkeiten, Chips und andere menschliche Lebensmittel können bei Zootieren schwere Verdauungsstörungen, Fettleibigkeit und Mangelernährung verursachen. Bei Primaten und Bären führt das Füttern durch Besucher zu bettelndem Verhalten und erhöhter Aggressivität. Tierpfleger sollten Besucher sachlich auf die Gefahren hinweisen und bei Bedarf Hilfe von Sicherheitspersonal anfordern.
Quellen und weiterführende Literatur
- EAZA (European Association of Zoos and Aquaria): Standards for the Accommodation and Care of Animals in Zoos and Aquaria. eaza.net.
- VdZ (Verband der Zoologischen Gärten): Empfehlungen zur Besucherlenkung und Sicherheit. vdz-zoos.org.
- EU-Richtlinie 1999/22/EG (Zoorichtlinie), insbesondere Artikel 3 zu Bildung und Information.
- Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) und DIN 18040 (Barrierefreies Bauen).
- Säugetiergutachten: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (BMEL, 2014).
- Hosey, G., Melfi, V. & Pankhurst, S. (2013): Zoo Animals: Behaviour, Management and Welfare. Oxford University Press.
- Davey, G. (2007): Visitors' effects on the welfare of animals in the zoo: A review. Journal of Applied Animal Welfare Science, 10(2), 169-183.
- Fernandez, E.J. et al. (2009): Animal-visitor interactions in the modern zoo. Applied Animal Behaviour Science, 116(2-4), 109-120.