Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan ist die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung zum Tierpfleger / zur Tierpflegerin. Er ist als Anlage 1 (sachliche Gliederung) und Anlage 2 (zeitliche Gliederung) zur TierpflAusbV 2003 verbindlich und beschreibt die Mindestanforderungen an die betriebliche Ausbildung. Der Ausbildende (Betrieb) muss sicherstellen, dass die Auszubildenden die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse während der Ausbildung erwerben.
Der Ausbildungsrahmenplan regelt die betriebliche Seite der dualen Ausbildung. Er wird ergänzt durch den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK), der die schulischen Lerninhalte in Form von Lernfeldern strukturiert. Beide Ordnungsmittel sind aufeinander abgestimmt, folgen aber unterschiedlichen didaktischen Ansätzen: Während der Ausbildungsrahmenplan Fertigkeiten und Kenntnisse beschreibt, formuliert der Rahmenlehrplan berufliche Handlungskompetenzen.
Nach §3 TierpflAusbV sind die Fertigkeiten und Kenntnisse nach den Anweisungen der Anlage für die sachliche und zeitliche Gliederung zu vermitteln. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Das bedeutet, dass der Rahmenplan zwar verbindlich ist, aber Flexibilität in der konkreten Umsetzung erlaubt.
Zeitliche Gliederung im Überblick
| Zeitraum | Dauer | Inhalte |
|---|---|---|
| 1. bis 24. Monat | 24 Monate | Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse aller drei Fachrichtungen (15 Positionen nach §3 Abs. 1) |
| 25. bis 36. Monat | 12 Monate | Fachrichtungsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse (4 Positionen je Fachrichtung nach §3 Abs. 2, 3 oder 4) |
Die zeitlichen Richtwerte in Anlage 2 der TierpflAusbV sind Empfehlungen und können je nach Ausbildungsbetrieb variieren. Entscheidend ist, dass alle Ausbildungsinhalte bis zum Ende der Ausbildung vermittelt werden. Der Ausbildende erstellt auf Basis des Rahmenplans einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan, der die Besonderheiten des Betriebes berücksichtigt.
Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse (§3 Abs. 1 TierpflAusbV)
Die folgenden 15 Positionen müssen in allen drei Fachrichtungen während der ersten 24 Monate vermittelt werden. Sie bilden das Fundament der Ausbildung und werden in der Zwischenprüfung geprüft. Die Positionen 1 bis 4 sind sogenannte Standardberufsbildpositionen, die in allen Ausbildungsberufen nach BBiG vermittelt werden und während der gesamten Ausbildung integrativ zu behandeln sind.
Position 1: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat (integrativ)
Diese Position umfasst die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbildungsverhältnisses. Die Auszubildenden lernen die Bedeutung des Ausbildungsvertrages kennen, einschließlich seiner wesentlichen Inhalte wie Ausbildungsdauer, Vergütung, Probezeit, Kündigungsmöglichkeiten und die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Sie erfahren, welche Rolle die IHK als zuständige Stelle spielt und welche Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung bestehen.
Wesentliche Inhalte:
- Bedeutung und Inhalte des Ausbildungsvertrages (§10 bis §16 BBiG)
- Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung (Tierpflegemeister, Studium)
- Wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts (Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz)
- Aufgaben der zuständigen Stelle (IHK): Eintragung, Prüfungen, Beratung
- Jugendarbeitsschutzgesetz (bei minderjährigen Auszubildenden)
- Betriebliche Mitbestimmung und Arbeitnehmervertretung
Position 2: Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat (integrativ)
Die Auszubildenden machen sich mit dem Aufbau und den Aufgaben ihres Ausbildungsbetriebes vertraut. In einem Zoo umfasst dies die Organisationsstruktur von der Geschäftsführung über die Zoologische Leitung bis zu den einzelnen Revieren. Sie lernen die Grundfunktionen des Betriebes kennen und verstehen, wie ein Zoo als wirtschaftliche Einheit funktioniert.
Wesentliche Inhalte:
- Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes (Organigramm, Abteilungen)
- Grundfunktionen: Beschaffung, Dienstleistung, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit
- Beziehungen zu Wirtschaftsorganisationen (DGHT, VdZ) und Berufsorganisationen
- Grundlagen der Betriebswirtschaft: Einnahmen, Ausgaben, Haushaltsplanung
- Stellung des Zoos in der Gesellschaft: Bildungsauftrag, Artenschutz, Forschung
Position 3: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat (integrativ)
Der Arbeitsschutz hat in der Tierpflege eine besondere Bedeutung, da die Arbeit mit Tieren spezifische Gefahren birgt. Neben den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften müssen Tierpfleger/innen den Umgang mit gefährlichen Tieren (Gifttiere, Raubtiere, große Huftiere), den Schutz vor Zoonosen und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wie Desinfektionsmitteln beherrschen.
Wesentliche Inhalte:
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz erkennen
- Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 114-001)
- Verhaltensweisen bei Unfällen: Rettungskette, Notruf, Erste Hilfe
- Brandschutz: Brandklassen, Löschmittel, Flucht- und Rettungswege
- Umgang mit Gefahrstoffen: Gefahrstoffverordnung, Sicherheitsdatenblätter, GHS-Kennzeichnung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe, Gummistiefel, Schutzbrille, Gehörschutz
- Zoonosen-Prävention: Hygienemaßnahmen, Impfungen (Tetanus, Tollwut)
- Spezielle Gefährdungen: Bissverletzungen, Tritte, Quetschungen, allergische Reaktionen
Position 4: Umweltschutz
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat (integrativ)
Tierpfleger/innen tragen Verantwortung für den umweltschonenden Umgang mit Ressourcen. In zoologischen Einrichtungen fallen erhebliche Mengen an Abfällen (Tierkot, Futterreste, Einstreu) und Abwasser an. Die sachgerechte Entsorgung, die Vermeidung von Umweltbelastungen und der rationelle Umgang mit Energie und Wasser sind daher wichtige Ausbildungsinhalte.
Wesentliche Inhalte:
- Mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb erkennen und vermeiden
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
- Abfallentsorgung: Mülltrennung, Sonderabfall (Tierarzneimittel, Desinfektionsmittel)
- Rationeller Energie- und Materialverbrauch (Wasser, Strom, Heizung)
- Abwasserbehandlung: Einleitung von Reinigungswasser, Desinfektionsmittelrückstände
- Nachhaltige Beschaffung: Futtermittel aus nachhaltiger Produktion, Einstreualternativen
Position 5: Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren
Zeitrahmen: 1. bis 18. Monat
Diese Position bildet das Kernstück der Ausbildung. Die Auszubildenden erlernen die artgemäße Haltung und Versorgung verschiedener Tierarten. Dazu gehört ein fundiertes Wissen über Systematik, Anatomie und Physiologie ebenso wie praktische Fertigkeiten in der täglichen Tierpflege. Die Beobachtung der Tiere und das Erkennen von Abweichungen vom Normalverhalten sind zentrale Kompetenzen.
Wesentliche Inhalte:
- Systematik, Anatomie und Physiologie der betreuten Tierarten
- Artgemäße Tierhaltung: Raumbedarf, Sozialstruktur, Klimaansprüche
- Beobachtung des Verhaltens und des Erscheinungsbilds
- Erkennen von Abweichungen vom Normalverhalten und -zustand
- Fütterungs- und Tränkungspläne erstellen und umsetzen
- Futterberechnung: Energiebedarf, Nährstoffbedarf, Rationsgestaltung
- Futterqualitätskontrolle und sensorische Prüfung
- Körperpflegemaßnahmen durchführen (Fell, Krallen, Hufe, Gefieder)
- Ethologische Grundlagen: Normalverhalten, Komfortverhalten, Stereotypien
Position 6: Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften
Zeitrahmen: 1. bis 18. Monat
Die Gestaltung und Pflege von Tierunterkünften ist eine tägliche Kernaufgabe. Auszubildende lernen, Unterkünfte artgerecht einzurichten, Reinigungs- und Desinfektionspläne aufzustellen und durchzuführen sowie technische Anlagen zu überwachen und instandzuhalten. Die Kontrolle und Regulierung von Klimafaktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beleuchtung gehört ebenfalls dazu.
Wesentliche Inhalte:
- Tierunterkünfte artgerecht einrichten und gestalten
- Reinigungs- und Desinfektionspläne aufstellen und durchführen
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen, dosieren und anwenden
- Einrichtungsgegenstände und technische Anlagen überprüfen und instandhalten
- Klimafaktoren überwachen und regulieren (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Licht)
- Bodensubstrate und Einstreu auswählen und einbringen
- Sicherheitseinrichtungen prüfen: Schleusen, Doppeltüren, Absperrschieber
Position 7: Erkennen von Krankheiten, Durchführen von Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat
Das frühzeitige Erkennen von Krankheitsanzeichen ist eine der wichtigsten Fähigkeiten von Tierpfleger/innen. Sie sind täglich im direkten Kontakt mit den Tieren und bemerken Veränderungen oft als Erste. Diese Position erstreckt sich über die gesamte gemeinsame Ausbildungszeit, da die Kompetenz kontinuierlich vertieft wird.
Wesentliche Inhalte:
- Krankheitsanzeichen erkennen und beurteilen (Verhaltensänderungen, Appetitlosigkeit, Apathie)
- Physiologische Normalwerte kennen (Körpertemperatur, Herz-/Atemfrequenz)
- Quarantäne- und Hygienemaßnahmen durchführen
- Bei tierärztlichen Behandlungen mitwirken
- Parasitenbekämpfung: Ekto- und Endoparasiten erkennen und behandeln
- Wundversorgung und einfache Verbandtechnik
- Verabreichung von Medikamenten nach tierärztlicher Anweisung
- Gesundheitsvorsorge: Impfpläne, Entwurmungsprogramme, regelmäßige Checks
Position 8: Durchführen von Hygienemaßnahmen
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat
Hygiene ist in der Tierpflege von fundamentaler Bedeutung. Mangelhafte Hygiene kann zur Ausbreitung von Krankheitserregern führen und die Gesundheit der Tiere, der Mitarbeiter und der Besucher gefährden. Tierpfleger/innen müssen Hygienepläne verstehen, anwenden und deren Wirksamkeit kontrollieren können.
Wesentliche Inhalte:
- Hygienepläne aufstellen und anwenden
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel fachgerecht auswählen und einsetzen
- Wirkungsspektren von Desinfektionsmitteln kennen (bakterizid, viruzid, fungizid)
- Personalhygiene beachten (Händedesinfektion, Schutzbekleidung, Schuhwechsel)
- Schädlingsbekämpfung: Prophylaxe und Bekämpfung von Ratten, Mäusen, Insekten
- Seuchenhygienische Maßnahmen: Sperrbezirke, Quarantäne, Desinfektionsschleusen
- Tierseuchen-Meldepflicht: Anzeigepflichtige und meldepflichtige Tierseuchen
- DVG-gelistete Desinfektionsmittel (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft)
Position 9: Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu
Zeitrahmen: 1. bis 18. Monat
Die sachgerechte Futterlagerung, -zubereitung und -verwendung ist entscheidend für die Gesundheit der Tiere. Verdorbenes oder kontaminiertes Futter kann schwere Erkrankungen auslösen. Ebenso muss die Einstreu nach den Anforderungen der jeweiligen Tierart ausgewählt und verwendet werden.
Wesentliche Inhalte:
- Futtermittel beurteilen: Sensorische Prüfung (Aussehen, Geruch, Konsistenz)
- Futterlagerung: Kühl-, Trocken- und Tiefkühllagerung, FIFO-Prinzip
- Qualitätssicherung: Mindesthaltbarkeitsdatum, Schädlingsbefall, Schimmelbildung
- Futterrationen berechnen und zubereiten
- Einstreu auswählen und verwenden: Stroh, Holzspäne, Rindenmulch, Sand, Kokossubstrat
- Futtertiere züchten und halten (Insekten, Mäuse, Ratten) oder sachgerecht beschaffen
- HACCP-Grundsätze in der Futterküche anwenden
Position 10: Durchführen von Verwahrung und Transport von Tieren
Zeitrahmen: 7. bis 18. Monat
Der Transport von Tieren ist ein sensibler Vorgang, der umfangreiche Kenntnisse in rechtlichen Vorschriften, artgerechter Handhabung und Logistik erfordert. Auch die Verwahrung, also das kurzfristige Unterbringen von Tieren etwa zu Behandlungszwecken oder bei Gehegeumbauten, gehört zu dieser Position.
Wesentliche Inhalte:
- Transportbehälter auswählen, vorbereiten und prüfen
- Tiere für den Transport vorbereiten: Nüchterung, Kennzeichnung, Gesundheitszeugnis
- Tierschutzgerechter Transport: Belüftung, Temperatur, Wasserversorgung
- Gesetzliche Transportvorschriften: EU-VO (EG) Nr. 1/2005, TierSchTrV
- IATA Live Animals Regulations (LAR) für Flugtransporte
- CITES-Dokumente und Artenschutzpapiere für internationale Transporte
- Transportdokumentation erstellen und führen
- Eingewöhnung nach dem Transport: Quarantäne, Stressreduktion, Beobachtung
Position 11: Kommunizieren mit Besuchern und Kunden
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat
Die Kommunikation mit Besuchern und Kunden ist insbesondere in der Fachrichtung Zoo von großer Bedeutung. Tierpfleger/innen sind oft die ersten Ansprechpartner für Besucher und tragen durch ihre Fachkenntnis wesentlich zur Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Zoos bei.
Wesentliche Inhalte:
- Besucher und Kunden freundlich und kompetent informieren und beraten
- Anfragen beantworten und auf häufige Fragen vorbereitet sein
- Beschwerden entgegennehmen und professionell weiterleiten
- Öffentlichkeitsarbeit unterstützen (Führungen, Schaufütterungen)
- Umgang mit kritischen Fragen (Tierhaltung im Zoo, Artenschutz-Ethik)
- Kommunikation mit Behörden, Lieferanten und anderen Einrichtungen
Position 12: Mitwirken bei Behandlungen von Tieren und bei Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit
Zeitrahmen: 7. bis 24. Monat
Diese Position baut auf Position 7 auf und vertieft die praktische Mitwirkung bei tierärztlichen Maßnahmen. Tierpfleger/innen assistieren dem Tierarzt bei Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen. Sie erlernen Techniken zur Fixierung verschiedener Tierarten und grundlegende veterinärmedizinische Handgriffe.
Wesentliche Inhalte:
- Tiere für Untersuchungen und Behandlungen sicher fixieren
- Bei Injektionen, Infusionen und Narkosen assistieren
- Proben entnehmen und weiterleiten (Blut, Kot, Urin, Abstriche)
- Wundversorgung durchführen und Verbände anlegen
- Tiere nach Eingriffen überwachen (Narkoseüberwachung, postoperative Betreuung)
- Medikamente nach Anweisung verabreichen (oral, topisch, per Injektion)
- Medical Training und Kooperationstraining zur stressarmen Behandlung
Position 13: Anwenden von Rechtsvorschriften
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat
Tierpfleger/innen müssen eine Vielzahl an Rechtsvorschriften kennen und anwenden. Das Tierschutzgesetz bildet die Grundlage, ergänzt durch Artenschutzrecht, Tierseuchenrecht, Futtermittelrecht und weitere Regelwerke. In zoologischen Einrichtungen kommt dem internationalen Artenschutzrecht (CITES, EU-Artenschutzverordnung) besondere Bedeutung zu.
Wesentliche Inhalte:
- Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455): Grundsätze, Haltungsanforderungen, Tierversuche
- Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) und andere Haltungsverordnungen
- Artenschutzrecht: Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), EU-VO (EG) Nr. 338/97
- Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, SR 451) und Artenschutzverordnung (SR 453)
- Tierseuchenrecht: Tiergesundheitsgesetz, melde- und anzeigepflichtige Seuchen
- Futtermittelrecht und Arzneimittelrecht (Grundlagen)
- Gefahrtierverordnungen der Länder
- EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG) und nationale Umsetzung
Position 14: Nutzen von Informations- und Kommunikationstechniken
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat
Moderne Tierpflege erfordert den kompetenten Umgang mit digitalen Werkzeugen. Das Bestandsmanagement-System ZIMS (Zoological Information Management System) ist in vielen Zoos weltweit Standard für die Dokumentation von Tierbeständen. Darüber hinaus werden digitale Systeme für die Futterplanung, Terminverwaltung und Kommunikation eingesetzt.
Wesentliche Inhalte:
- Hard- und Software im Arbeitsumfeld einsetzen
- Datenschutz und Datensicherung beachten (DSGVO-Grundlagen)
- Betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
- Daten erfassen, pflegen und auswerten (Bestandsdaten, Futterdaten, Gesundheitsdaten)
- Bestandsmanagement-Systeme bedienen (ZIMS, Species360)
- Digitale Dokumentation von Beobachtungen und Protokollen
- E-Mail-Kommunikation und Nutzung von Intranet-Systemen
Position 15: Planen und Kontrollieren von Arbeitsabläufen
Zeitrahmen: 1. bis 24. Monat
Effizientes Arbeiten erfordert eine gute Planung und Organisation. Tierpfleger/innen müssen ihren Arbeitstag selbständig strukturieren, Prioritäten setzen und die Ergebnisse ihrer Arbeit kritisch überprüfen. Wirtschaftliches Denken und kostenbewusstes Handeln sind ebenfalls Teil dieser Position.
Wesentliche Inhalte:
- Arbeitsabläufe planen und strukturieren (Tages-, Wochen-, Jahrespläne)
- Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
- Arbeitsmittel bereitstellen, pflegen und sachgerecht einsetzen
- Wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln
- Teamarbeit und Kommunikation im Team
- Übergabe bei Schichtwechsel organisieren
- Materialbedarf ermitteln und Bestellungen vorbereiten
Fachrichtung Zoo: Spezifische Positionen (§3 Abs. 3 TierpflAusbV)
Im dritten Ausbildungsjahr (25. bis 36. Monat) werden die fachrichtungsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse für die Fachrichtung Zoo vermittelt. Diese bauen auf den gemeinsamen Grundlagen auf und vertiefen sie für die Arbeit in zoologischen Einrichtungen. Die vier Positionen decken das gesamte Spektrum der Zooarbeit ab und werden in der Abschlussprüfung geprüft.
Zoo-Position 1: Pflegen, Halten und Versorgen von Wildtieren und gefährdeten Haustierrassen
Zeitrahmen: 25. bis 36. Monat
Diese Position ist die umfangreichste der fachrichtungsspezifischen Inhalte. Auszubildende vertiefen ihre Kenntnisse in der Betreuung exotischer Wildtierarten und lernen die Besonderheiten der Haltung und Pflege von Tieren kennen, die in freier Natur unter ganz anderen klimatischen und ökologischen Bedingungen leben. Die Mitwirkung bei internationalen Zuchtprogrammen und die Betreuung gefährdeter Haustierrassen erweitern das Aufgabenspektrum.
- Biologie, Ökologie und Verhalten von Wildtierarten im Zoo
- Artspezifische Haltungsanforderungen nach Gutachten und Richtlinien (Säugetiergutachten des BMEL, Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien, Reptiliengutachten)
- Ernährung von Wildtieren: Futterpläne für Herbivoren, Carnivoren, Omnivoren, Insektivoren, Frugivoren, Nektarivoren
- Betreuung gefährdeter Haustierrassen (z. B. Poitou-Esel, Bentheimer Schwein, Skudde, Thüringer Waldziege, Ramelsloher Huhn)
- Verhaltensbeobachtung und Ethogramm-Erstellung: Fokustierbeobachtung, Scan-Sampling, Ad-libitum-Protokoll
- Enrichment-Maßnahmen planen, durchführen und evaluieren
- Mitwirkung bei Zuchtprogrammen: EAZA Ex-situ Programme (EEP), European Studbooks (ESB), internationale Zuchtbücher
- Zuchtempfehlungen umsetzen: Partnervermittlung, Transferkoordination, genetische Diversität
- Bestandsbuchführung und Dokumentation in ZIMS (Zoological Information Management System)
- IUCN-Gefährdungskategorien kennen und anwenden: CR, EN, VU, NT, LC
- Individuelle Tiererkennung: Transponder, Ringe, Ohrmarken, natürliche Merkmale
Zoo-Position 2: Einrichten und Pflegen von Aquarien und Terrarien
Zeitrahmen: 25. bis 36. Monat
Die Aquaristik und Terraristik stellt besondere Anforderungen an technisches Verständnis und chemisch-physikalisches Wissen. Auszubildende lernen die Einrichtung und den Betrieb verschiedener Aquarien- und Terrarientypen, die Überwachung der Wasserchemie und die Betreuung spezialisierter Tiergruppen wie Fische, Amphibien und Reptilien.
- Aquarientechnik: Innen- und Außenfilter, Rieselfilter, Eiweißabschäumer, Umkehrosmose, CO2-Anlage
- Wasserchemie: pH-Wert, Gesamthärte (GH), Karbonathärte (KH), Leitfähigkeit, Redoxpotenzial
- Stickstoffkreislauf im Aquarium: Ammoniak (NH3/NH4+), Nitrit (NO2-), Nitrat (NO3-), Einfahrphase
- Süß-, Brack- und Meerwasseraquarien einrichten und betreiben
- Terrarientechnik: Beleuchtung (UV-A, UV-B, Tageslicht), Heizung (Spotstrahler, Heizmatten, Keramikstrahler), Beregnung, Belüftung
- Terrarientypen einrichten: Trockenterrarium, Regenwaldterrarium, Aquaterrarium, Paludarium, Insektarium
- Temperaturgradienten und Wärmeinseln einrichten
- Pflanzenauswahl und Gestaltung naturnaher Lebensräume
- Quarantänemaßnahmen für Neuzugänge im Aquarium und Terrarium
- Fischkrankheiten und Reptilienkrankheiten erkennen und Erstmaßnahmen einleiten
Zoo-Position 3: Gestalten und Instandhalten von Gehegen und Volieren
Zeitrahmen: 25. bis 36. Monat
Moderne Zoogehege sollen den natürlichen Lebensraum der Tiere möglichst realistisch nachbilden und gleichzeitig Sicherheit für Tiere, Pfleger und Besucher gewährleisten. Auszubildende lernen die Grundlagen der Gehegeplanung, Materialauswahl und Instandhaltung.
- Gehegeplanung unter Berücksichtigung artspezifischer Bedürfnisse und Mindestanforderungen
- Materialien und Bauweisen: Edelstahl, verzinktes Metall, Holz, Glas, Acrylglas, Edelstahlnetz, Volierendraht
- Gehegebepflanzung: Auswahl ungiftiger und strukturgebender Pflanzen
- Sicherheitseinrichtungen: Doppelschleusen, Absperrschieber, Sicherheitsschlösser, Notabsperrungen
- Gehegeabgrenzung: Trockengräben, Wassergräben, Glasscheiben, Elektrozäune
- Instandhaltung und Reparatur von Gehegen, Zäunen und Netzen
- Klimatisierung und Beleuchtung von Innengehegen
- Besuchersicherheit und Gehegeabsicherung
- Funktionsbereiche: Schaugehege, Innengehege, Absperrgehege, Quarantänestation
- Wasseranlagen: Teiche, Bäche, Badebecken, Wasserfiltration und -aufbereitung
- Enrichment-Einrichtungen integrieren: Kletterstrukturen, Plattformen, Schwungseile
Zoo-Position 4: Durchführen von Öffentlichkeitsarbeit
Zeitrahmen: 25. bis 36. Monat
Moderne Zoos verstehen sich als Bildungs- und Artenschutzeinrichtungen. Die Öffentlichkeitsarbeit ist daher eine zentrale Aufgabe, an der auch Tierpfleger/innen aktiv mitwirken. Sie vermitteln Besuchern Wissen über Tierarten, Ökosysteme und Artenschutz und tragen so zur Umweltbildung bei.
- Besucherführungen vorbereiten und durchführen (verschiedene Zielgruppen)
- Schaufütterungen und kommentierte Fütterungen planen und durchführen
- Informationsmaterialien erstellen und aktualisieren (Beschilderung, Infotafeln)
- Bei Veranstaltungen und Aktionstagen mitwirken (Artenschutztag, Zootag, Nachtsafari)
- Artenschutz- und Umweltbildung altersgerecht vermitteln
- Medienanfragen beantworten und bei Presseterminen unterstützen
- Soziale Medien und digitale Kommunikation: Inhalte für Instagram, Facebook, YouTube
- Zoopädagogische Programme unterstützen (Zooschule, Workshops, Kindergeburtstage)
- Tierpatenschaften betreuen und Fördervereine unterstützen
- Umgang mit kritischen Besucherfragen (Tierhaltung im Zoo, Artenschutz-Ethik)
Zeitliche Gliederung: Was wird wann vermittelt?
Die TierpflAusbV gibt in Anlage 2 eine zeitliche Gliederung vor, die als Orientierung für die betriebliche Ausbildung dient. Die folgende Übersicht zeigt, welche Inhalte in welchem Ausbildungsabschnitt schwerpunktmäßig behandelt werden. Die zeitlichen Richtwerte sind als Mindestzeiten zu verstehen. Die Positionen 1 bis 4 (Standardberufsbildpositionen) werden integrativ während der gesamten Ausbildung vermittelt.
Erstes Ausbildungsjahr (1. bis 12. Monat)
Schwerpunkte im ersten Ausbildungsjahr:
- Kennenlernen des Ausbildungsbetriebes, seiner Organisation und Abläufe (Positionen 1, 2)
- Grundlagen der Tierpflege: Fütterung, Reinigung, Beobachtung (Position 5)
- Einrichtung und Instandhaltung von Tierunterkünften (Position 6)
- Hygienemaßnahmen und Arbeitsschutz (Positionen 3, 8)
- Futterkunde: Lagerung, Zubereitung, Qualitätskontrolle (Position 9)
- Erste Kenntnisse in Systematik und Anatomie der betreuten Arten (Position 5)
- Grundlegende Rechtsvorschriften: Tierschutzgesetz, Arbeitsschutz (Positionen 3, 13)
- Einführung in betriebliche Informationssysteme (Position 14)
- Umweltschutz im Betrieb (Position 4)
Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Fokus auf den Grundlagen. Die Auszubildenden lernen unter Anleitung erfahrener Tierpfleger/innen die täglichen Routinearbeiten und werden schrittweise an eigenständiges Arbeiten herangeführt. In der Regel rotieren sie durch verschiedene Reviere, um einen breiten Überblick über die Tiergruppen und Aufgabenbereiche des Betriebes zu erhalten.
Zweites Ausbildungsjahr (13. bis 24. Monat)
Schwerpunkte im zweiten Ausbildungsjahr:
- Vertiefte Tierpflege und Betreuung verschiedener Tierarten (Position 5, Vertiefung)
- Erkennen von Krankheiten und Mitwirken bei Behandlungen (Positionen 7, 12)
- Transport und Verwahrung von Tieren, Transportrecht (Position 10)
- Erweiterte Hygienemaßnahmen und Seuchenprävention (Position 8, Vertiefung)
- Kommunikation mit Besuchern und Kunden (Position 11)
- Vertiefte Rechtsvorschriften: Artenschutz, Tierseuchenrecht (Position 13)
- Eigenständiges Planen und Kontrollieren von Arbeitsabläufen (Position 15)
- Vorbereitung auf die Zwischenprüfung
Im zweiten Jahr wächst die Eigenverantwortung. Die Auszubildenden übernehmen zunehmend selbständig die Betreuung von Tiergruppen und werden verstärkt in anspruchsvollere Aufgaben eingebunden, etwa die Assistenz bei tierärztlichen Behandlungen oder die Durchführung von Tiertransporten.
Drittes Ausbildungsjahr (25. bis 36. Monat) / Fachrichtung Zoo
Schwerpunkte im dritten Ausbildungsjahr (Fachrichtung Zoo):
- Betreuung von Wildtieren und gefährdeten Haustierrassen (Zoo-Position 1)
- Einrichtung und Pflege von Aquarien und Terrarien (Zoo-Position 2)
- Gestaltung und Instandhaltung von Gehegen und Volieren (Zoo-Position 3)
- Öffentlichkeitsarbeit und zoopädagogische Aufgaben (Zoo-Position 4)
- Mitwirkung bei Zuchtprogrammen und Artenschutzmaßnahmen
- Eigenverantwortliches Arbeiten in zugewiesenen Revieren
- Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Im dritten Ausbildungsjahr arbeiten die Auszubildenden weitgehend eigenverantwortlich in ihren Revieren. Sie werden gezielt auf die Abschlussprüfung vorbereitet und vertiefen ihre fachrichtungsspezifischen Kenntnisse. Viele Betriebe ermöglichen den Auszubildenden in diesem Jahr, ein eigenes Revier selbständig zu betreuen.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Auszubildende sind nach §13 Nr. 7 BBiG verpflichtet, während der gesamten Ausbildung ein Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) zu führen. Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung (§43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Ohne ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft wird der Prüfling nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Anforderungen an das Berichtsheft
- Tägliche oder wöchentliche Eintragungen der ausgeführten Tätigkeiten
- Zuordnung der Tätigkeiten zu den Positionen des Ausbildungsrahmenplans
- Dokumentation des Berufsschulunterrichts (Themen, Lernfelder)
- Regelmäßige Kontrolle und Abzeichnung durch den Ausbilder (mindestens monatlich)
- Das Berichtsheft kann handschriftlich oder elektronisch geführt werden
- Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen
Im Berichtsheft sollten die Tätigkeiten so konkret wie möglich beschrieben werden, etwa: „Futterration für das Lemurengehege nach Futterplan zusammengestellt: 200 g Obst (Äpfel, Bananen), 100 g Gemüse (Karotten, Paprika), 50 g Pellets. Futter im Gehege an verschiedenen Stellen angeboten (Enrichment)." Eine solche detaillierte Beschreibung ist nicht nur für die Prüfungszulassung wichtig, sondern dient auch als wertvolle Lerngrundlage für die Prüfungsvorbereitung.
Überbetriebliche Ausbildung und Lernortkooperation
Die duale Ausbildung lebt von der Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Berufsschule. Diese sogenannte Lernortkooperation stellt sicher, dass Theorie und Praxis aufeinander abgestimmt sind. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt die praktischen Fertigkeiten nach dem Ausbildungsrahmenplan, während die Berufsschule das theoretische Fundament nach dem Rahmenlehrplan legt.
Ergänzend können überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese finden in überbetrieblichen Ausbildungsstätten oder in anderen Betrieben statt und dienen dazu, Ausbildungsinhalte zu vermitteln, die der eigene Ausbildungsbetrieb nicht in vollem Umfang abdecken kann. Beispiele: Ein Zoo ohne eigenes Aquarium kann die aquaristische Ausbildung durch einen Lehrgang in einem Schauaquarium ergänzen. Ein kleiner Tierpark ohne Reptilienhaus kann eine überbetriebliche Woche in einem Reptilienzoo arrangieren.
Wichtig: Der individuelle betriebliche Ausbildungsplan muss alle Positionen des Ausbildungsrahmenplans abdecken. Kann der Betrieb bestimmte Inhalte nicht vermitteln, muss er dies durch überbetriebliche Maßnahmen, Praktika in anderen Einrichtungen oder andere geeignete Maßnahmen sicherstellen. Die IHK prüft im Rahmen der Ausbildungsberatung, ob der Betrieb die Ausbildung vollständig gewährleisten kann.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger / zur Tierpflegerin (TierpflAusbV) vom 3. Juli 2003, BGBl. I S. 1093, Anlage 1 und 2 (gesetze-im-internet.de)
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Ausbildungsrahmenplan Tierpfleger/in (bibb.de)
- IHK: Rahmenplan für die betriebliche Ausbildung Tierpfleger/in
- Säugetiergutachten des BMEL: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (bmel.de)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung vom 4. Mai 2020
- Kultusministerkonferenz (KMK): Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Tierpfleger/in, Beschluss vom 27. Juni 2003 (kmk.org)